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Vandalismus: Neue ift-Richtlinie EI-06/1 | Vandalismusresistente Bauelemente und Einrichtungen, Abgrenzung Einbruchhemmung
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Bezüglich der Einbruchhemmung besteht seit Jahren ein Schutzbedürfnis von Bauherren und Mietern. Dem hat die national wie auch europäisch die Normung Rechnung getragen und es gab/gibt anerkannte nationale Normen wie DIN 18103, DIN/TS 18194 bzw. europäische Normen wie zum Beispiel EN 1627 – EN 1630 um Bauprodukte wie Fenster, Fassaden, Türen und Tore hinsichtlich ihrer Schutzniveaus zu bewerten.
Bei den Szenarien, die diesen Regelwerken zu Grunde liegen, wird davon ausgegangen, dass Einbrecher hierbei vorzugsweise unerkannt, unter Zeitdruck und eher leise vorgehen wollen. Die Prüfszenarien dieser Normen bezüglich der Einbruchhemmung lassen daher das Vorgehen gewalttätiger Gruppen, wie es zum Beispiel am Rande eigentlich friedlicher Mai-Demonstrationen oder bei sportlichen Großveranstaltungen zu beobachten ist, außen vor.
Diese Tätergruppen agieren aus der Masse heraus ohne Angst, beobachtet,
gefilmt oder belangt zu werden und agieren auch trotz Polizeipräsenz mit
massiver Gewalt. Während dabei keine technisch anspruchsvollen
Techniken wie Aufsperrversuche an Türschlössern zu beobachten sind,
werden jedoch Bauelemente wie Fenster und Türen mit Gegenständen aus dem
öffentlichen Raum (Stangen, Pflastersteinen, Gullideckel, Absperrungen
etc.) und erheblicher Gewalt, d.h. Kraft auch durch mehrere Täter
gleichzeitig, attackiert.
Kursziel und Zielgruppen
Ziel ist es Planern, Bauherren und Architekten wie auch Herstellern eine Möglichkeit zu bieten auf neue, aktuelle Szenarien sinnvoll zu reagieren.
- Vandalismushemmende Bauelemente sind speziell entwickelte Bauteile, die widerstandsfähiger gegen einen Direktangriff und mutwillige Zerstörung sind, wobei die Täter im Unterschied zu Einbruchs szenarien
- meistens zu mehreren aus einer Menschenmenge heraus agieren
- ohne Scheu davor erkannt oder belangt zu werden.
- Vandalismushemmenden Bauteile sind für öffentliche Bereiche und andere stark frequentierte oder gefährdete Orte gedacht. Sie werden eingesetzt, um Folgeschäden und Kosten durch Vandalismus in den Gebäuden durch Einrichtungen zu minimieren und/oder den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Gebäudenutzer zu verbessern.
Inhalte und Kenntnisse
Die Richtlinie legt Prüfverfahren und Bewertungskriterien fest. Sie definiert Anforderungen hinsichtlich der zu erwartenden Tätergruppen und des möglichen Schadensausmaßes für die Klassifizierung von Bauteilen wie Türen, Tore, Vorhangfassaden sowie Fenster und Festverglasungen hinsichtlich ihrer Widerstandsfähigkeit gegen Vandalismus.
Je nach Eintrittswahrscheinlichkeit oder der Gefährdungslage können Anforderungen an die Vandalismushemmenden Elemente mit oder ohne Angaben zu „Steinwurf“ TP - Throwing Projectiles und „gegen das Einbringen eines Brandsatzes“ LS - Liquid Safe, gestellt werden.
Andreas Schmidt ist seit 1994 Mitarbeiter am ift Rosenheim. Er ist Produktmanager mit den Schwerpunkten in den Bereichen Türen und Tore. Als Schreiner und Techniker hat er am ift begonnen, verschiedene Positionen durchlaufen und als stellvertretender Prüfstellenleiter der ift-Labore, als Auditor, Referent, Fachautor und Mitglied in verschiedenen Norm- und Fachausschüssen sein Wissen erweitert.